Nein! Bei der VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN werden nur 100%-ig gesunde Kinder versichert,die in der Regel keine Zusatzversicherung benötigen. Wenn ihr Kind einer Risikogruppe angehört, oder die Risikoprüfung der VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN nicht besteht, kann es bei der VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN nicht versichert werden. Ich denke aber, dass es auch bei allen anderen Versicherungen der Fall ist. Kinder mit Körperlichem oder Geistigen Behinderungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, obwohl Diskriminierung gesetzlich nicht erlaubt ist, ist es hier ganz anders!Wenn Sie Kontakt aufnehmen wollen: ... Kontakt Hier ist meine (bzw. meiner Frau) persönliche und freundliche Ablehnung von der VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN: VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN
5 Finanzgruppe Stxxxn Ebxxxdt Abbildung: C2SK04T Telefon: 089-2160-88 Telefax: 089-2160-27 30.08.2010 Bayerische Beamten Krankenkasse Aktiengesellschaft Frau Claudia Hrg Lindenring 2 82024 Taufkirchen Versicherung xxxxxxxx Ihre Mitteilung vom 26.08.2010 Sehr geehrte Frau Hrg, vielen Dank für Ihren Antrag! Selbstverständlich wollen wir unseren Kunden den beantragten Versicherungsschutz bieten. In einigen Fällen ist dies aber leider nicht möglich. Die Antragsprüfung hat leider ergeben, dass wir Ihren Antrag nicht annehmen können. Damit Sie unsere Entscheidung nachvollziehen können, möchten wir Ihnen den Hintergrund kurz erläutern. Wann müssen wir den Versicherungsschutz ablehnen? Bei Versicherungen gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass der Versicherungsschutz nur für vollkommen zufällige und ungewisse Schaden und Ereignisse übernommen werden kann. Dies gilt im Prinzip auch für die private Krankenversicherung: Bei der Beurteilung, ob wir den Versicherungsschutz übernehmen können, müssen wir die Interessen der Versichertengemeinschaft wahren. Dies geschieht durch eine sorgfältige Risikoprüfung, wobei wir sowohl die Vorerkrankungen als auch den beantragten Versicherungsschutz berücksichtigen. Die Risikoprüfung hat leider ergeben, dass wir in den betreffenden Tarifen den gewünschten Versicherungsschutz nicht bieten können, auch nicht zu besonderen Bedingungen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Tarif AOK-Zahn noch wünschen. Freundliche Grüße Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Ein Unternehmen der Versicherungskammer Bayern Ansprechpartner und Betreuer für diesen Vertrag ist: Ihre AOK Bayern Die Gesundheitskasse, Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Maximilianstral3e 53, 81537 München Haus- und Paketanschrift: Wangauer Straße 30, 81539 München Telefon : 089 21 60-88 88, Telefax (0 89) 21 60-27 14 www.versicherungskammer-bayern.de Vorstand: Axel Kampmann (Vorsitzender), Manuela Kiechle, Wolfgang Reif Vorsitzender des Aufsichtsrats: Friedrich Schubring-Giese Handelsregister: AG MOnchen HRB 111 650 Sitz: München Konto Bayerische Beamtenkrankenkasse: BayernLB (BLZ 700 500 00) Konto 24 345 IBAN DE12 7005 0000 0000 0243 45 BIC (SWIFT) BYLADEMM Umsatzsteuer-lD-Nr.: DE 172489027 Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei FAQ 6: Aktualisiert am: 26 August 2023 18:39 |