Im Vertragsrecht hat eine Gewährleistung verschiedene Bedeutungen, bedeutet aber in der Regel eine Gewährleistung, oder Zusage!Die Gewährleistung ist dem Kunden gesetzlich zugesichert, anders als die Garantie, die auf freiwilliger Basis ist. Man kann über die Gewährleistung, bis zu 1 Jahr nach dem Kauf verlangen, dass das defekte Gerät zurückgenommen wird, ebenso ist es bei der Gewährleistung so, dass man als Kunde bei mangelhafter, schlecht verarbeitete Ware bis zu 24 Monate reklamieren kann. Beweislast!
Dem Kunden ist es nicht möglich, ohne den hohen Aufwand und Kosten eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Defekt von Anfang an vorhanden war. Aus diesem Grund ist auch die Gewährleistung dem Kunden gesetzlich zugesichert, anders als die Garantie, die vom Hersteller und gegebenenfalls vom Händler freiwillig, oder gegen Bezahlung angeboten wird.
... Gewährleistung Langform! Die Zusicherung gibt an, dass bestimmte Tatsachen, oder Bedingungen wahr sind, oder eintreten und ebenso nicht eintreten werden. FAQ 68: Aktualisiert am: 10 Juni 2018 19:41 |